Einbruchschutz im Herbst: Was wirklich hilft – und was KfW und Steuer zahlen

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Ein schlichtes, grünes Haus mit einer Holztür.
Symbolbild. Foto: „Front door refinishing“ von Brian C Murray, Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Einbruchschutz im Herbst: Was wirklich hilft – und was KfW und Steuer zahlen

Die Polizei zählte 2025 in Deutschland 82.920 Wohnungseinbrüche, 5,7 Prozent mehr als 2024. Fast jeder zweite Versuch scheiterte, oft an guter Sicherungstechnik. Einen staatlichen Zuschuss gibt es nicht mehr – aber einen KfW-Kredit und einen Steuerbonus. Was Mieter und Eigentümer jetzt tun können.

Stand: 02.11.2026

Warum jetzt

Dieser Ratgeber erklärt, wie man Wohnung oder Haus gegen Einbruch sichert und wer dabei hilft. Beteiligt sind die Polizei mit kostenloser Beratung [K9], die Versicherer [K6], die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit einem Kredit [K7] und das Finanzamt mit einem Steuerbonus [K10].

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – die jährliche Zählung aller angezeigten Straftaten – weist für 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche aus, Versuche eingeschlossen. 2024 waren es 78.436 Fälle [K8][K14]. Der Wert liegt damit wieder näher am Stand von 2019 mit 87.145 Fällen [K8].

Die Versicherer zählten 2025 rund 100.000 versicherte Einbrüche und Schäden von 380 Millionen Euro [K6][K15]. Ein Einbruch kostete im Schnitt 3.850 Euro – so viel wie nie seit Beginn der Messung [K6].

Die gute Nachricht: 44,9 Prozent der Einbrüche blieben 2025 im Versuch stecken [K8][K14]. Die Polizei führt das auch auf Sicherungstechnik zurück [K8].

Schritt für Schritt

1. Schwachstellen kennen. Einbrecher kommen meist über Fenster – vor allem gekippte – und über Türen. Oft reicht ihnen ein Schraubenzieher [K6].

2. Mechanik zuerst. Mechanischer Schutz an Türen und Fenstern ist die Grundlage. Elektronik wie eine Alarmanlage ergänzt ihn, ersetzt ihn aber nicht [K6][K7].

Was gemeint ist, nennt die KfW [K7]: - einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren. Gefördert wird ab Widerstandsklasse RC2. Das ist eine Prüfklasse nach der Norm DIN EN 1627: Die Tür muss einem Angriff mit einfachem Werkzeug eine Zeit lang standhalten. - Nachrüstungen an Türen, etwa Querriegel- oder Zusatzschlösser und Schutzbeschläge. - Nachrüstungen an Fenstern, etwa abschließbare Griffe, Pilzkopfverriegelungen (Zapfen im Rahmen, die Aufhebeln erschweren) und Bandseitensicherungen. - Gitter oder Abdeckungen für Kellerfenster und Lichtschächte. - Alarmanlagen und Smarthome-Geräte mit Einbruchmeldung.

3. Kostenlos beraten lassen. Die polizeilichen Beratungsstellen der Länder beraten ohne Kosten [K9].

4. Finanzierung klären – vor dem Auftrag. Einen Zuschuss vom Bund nennt die KfW nicht mehr. Sie fördert Einbruchschutz mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“, bis zu 50.000 Euro [K7][K16]. Neue Fenster fördert die KfW nur als Energiesparmaßnahme über einen anderen Kredit (261) und nur mit Energieberatung [K7].

Alternative: der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Die Einkommensteuer sinkt um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr [K10][K19]. Material zählt nicht. Nötig sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Handwerkers [K10].

Wichtig: Kredit und Steuerbonus gibt es nicht für dieselbe Maßnahme. Das Gesetz schließt Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen aus [K10][K19]. Rechnen Sie vorher, was sich mehr lohnt.

5. Verhalten im Alltag. Fenster und Türen auch bei kurzer Abwesenheit schließen. Die Polizei sagt: „Gekippte Fenster sind offene Fenster“ [K9]. Achten Sie auf Fremde in der Wohnanlage oder beim Nachbarn [K9].

6. Hausratversicherung prüfen. Die Hausratversicherung ersetzt gestohlene oder zerstörte Dinge in der Wohnung. Nach einem Einbruch müssen Sie die Tat unverzüglich bei Polizei und Versicherer melden. Dazu kommt die Stehlgutliste – eine Liste aller gestohlenen Sachen –, die Sie so schnell wie möglich einreichen [K11]. Wer diese Pflichten (im Vertrag „Obliegenheiten“ genannt) nicht erfüllt, riskiert, dass der Versicherer weniger oder gar nicht zahlt [K11]. Tipp: Fotos und Belege von Wertsachen schon vorher sammeln – dann ist die Liste schnell fertig.

Zahlen mit Quelle

Kennzahl Wert Zeitraum Quelle
Wohnungseinbrüche (inkl. Versuche) 82.920 2025 PKS via ProPK [K8]
Vorjahr 78.436 2024 [K8]
Vor der Pandemie 87.145 2019 [K8]
Anteil gescheiterter Versuche 44,9 % 2025 [K8]
Aufklärungsquote 14,1 % 2025 [K8]
Versicherte Fälle ca. 100.000 2025 GDV, Stand 21.04.2026 [K6]
Versicherter Schaden gesamt 380 Mio. Euro 2025 [K6]
Durchschnittsschaden je Einbruch 3.850 Euro 2025 [K6]
Beunruhigt über Einbruch 28,6 % der Befragten 2024 BKA-Studie SKiD via ProPK [K8]
KfW-Kredit 159 bis 50.000 Euro Stand 02.11.2026 [K7]
Steuerbonus Handwerker 20 %, max. 1.200 Euro/Jahr geltendes Recht [K10]

Warum zählen Polizei und Versicherer unterschiedlich? Die PKS erfasst angezeigte Taten, der Versicherer-Verband GDV versicherte Schadenfälle [K6][K8]. Die Zahlen messen also Verschiedenes.

Ein Widerspruch: Die KfW schreibt, „weit über ein Drittel“ der Einbrüche bleibe im Versuch [K7][K17]. Die PKS 2025 nennt 44,9 Prozent [K8][K14]. Wir nennen die aktuellere Zahl der Polizei.

Nur 14,1 Prozent der Fälle wurden 2025 aufgeklärt [K8]. Vorbeugen bringt also mehr, als darauf zu hoffen, dass die Beute wieder auftaucht.

Häufige Fehler

  • Gekippte Fenster. Ein gekipptes Fenster gilt als offen [K9]. Einbrecher suchen gezielt danach [K6].
  • Schlüssel draußen verstecken. Die Polizei rät: niemals – Einbrecher finden jedes Versteck. Ist ein Schlüssel verloren, den Schließzylinder tauschen [K9].
  • Abwesenheit posten. Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken können Einbrechern zeigen, dass niemand zu Hause ist – wie ein voller Briefkasten [K12]. Besser erst nach der Rückkehr posten.
  • Auf einen alten Zuschuss warten. Manche Seiten werben 2026 noch mit dem KfW-Zuschuss „455-E“ [K13][K18]. Auf der Programmseite der KfW steht er nicht mehr; dort gibt es nur den Kredit [K7][K16].
  • Kredit und Steuerbonus doppelt einplanen. Für dieselbe Maßnahme geht nur eins von beiden [K10].
  • Bar bezahlen. Ohne Rechnung und Überweisung kein Steuerbonus [K10].
  • Nach dem Einbruch spät melden. Wer Polizei und Versicherer nicht unverzüglich informiert oder die Stehlgutliste verschleppt, gefährdet die Zahlung [K11].
  • Nur auf Elektronik setzen. Eine Kamera oder Alarmanlage ersetzt keine stabile Tür und kein sicheres Fenster [K6].

Quellen

  • [K6] GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: „Wohnungseinbrüche: Schäden steigen auf 380 Millionen Euro“, Stand 21.04.2026.
  • [K7] KfW: Programmseite Einbruchschutz, abgerufen 02.11.2026.
  • [K8] K-EINBRUCH / Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: „PKS Einbruch“ (Zahlen der PKS 2025).
  • [K9] polizei-beratung.de: Themenseite Einbruch.
  • [K10] § 35a Einkommensteuergesetz, gesetze-im-internet.de.
  • [K11] Verbraucherzentrale: „Wohnungseinbruch: Wann zahlt die Hausratversicherung?“
  • [K12] K-EINBRUCH: „Auch Einbrecher nutzen Facebook, Instagram und Co.“
  • [K13] tuerschloss-wissen.de (Beispiel für veraltete Förderangaben).

Methodik

  • Primärquellen: KfW-Programmseite, § 35a EStG, GDV-Medieninformation, PKS-Wiedergabe der Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK). BKA-Seite zur PKS 2025 nicht abrufbar (Zeitüberschreitung); PKS-Zahlen daher über K-EINBRUCH (ProPK) belegt. Sekundärquellen nur zur Dokumentation von Widersprüchen.

Offene Fragen

  • Versuchsanteil: KfW-Text („weit über ein Drittel“) gegen PKS 2025 (44,9 %) – KfW-Text vermutlich veraltet, unbestätigt.
  • PKS-Zahlen direkt aus BKA-Tabelle T01 2025 gegenprüfen (BKA-Seite heute nicht erreichbar).
  • Verbraucherzentrale-Volltext zu Hausrat-Obliegenheiten nur als Auszug gelesen.
  • Fristen für Stehlgutliste je Versicherungsbedingungen nicht einheitlich belegt.

Quellen: - [1] GDV-Medieninformation: Wohnungseinbrüche – Schäden steigen auf 380 Mio. Euro (Stand 21.04.2026): https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/wohnungseinbrueche-schaeden-steigen-auf-380-millionen-euro-198570 - [2] KfW-Programmseite Einbruchschutz (abgerufen 02.11.2026): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/ - [3] K-EINBRUCH (Polizeiliche Kriminalprävention): PKS Einbruch 2025: https://www.k-einbruch.de/fachinfos/studien/pks-einbruch/ - [4] polizei-beratung.de: Themenseite Einbruch (ProPK): https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/ - [5] § 35a EStG (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html - [6] Verbraucherzentrale: Wohnungseinbruch – wann zahlt die Hausratversicherung?: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/wohnungseinbruch-wann-zahlt-die-hausratversicherung-20254 - [7] K-EINBRUCH: Auch Einbrecher nutzen Facebook, Instagram und Co.: https://www.k-einbruch.de/aktuelles/detailansicht/auch-einbrecher-nutzen-facebook-instagram-und-co/ - [8] tuerschloss-wissen.de: „KfW-Zuschuss 455-E – Förderung 2026" (Sekundär, veraltet?): https://www.tuerschloss-wissen.de/einbruchschutz/kfw-zuschuss-einbruchschutz - [9] BKA: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 (nur Suchtreffer-Auszug, Seite 2× Timeout): https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/PolizeilicheKriminalstatistik2025/PolizeilicheKriminalstatistik2025.html

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